Drittlandsbetreiber: Aufsicht der EASA über die Sicherheitsleistung ausländischer Luftfahrtunternehmen

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Ein Blick von oben auf Europa bei Nacht, mehrere Linien bilden einen Weg zwischen verschiedenen Punkten auf der Karte.Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Fluggesellschaften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) auf EU-Flughäfen landen dürfen? Und welche Standards müssen sie erfüllen, um in Europa tätig sein zu dürfen? Auch das ist eine Aufgabe der EASA – sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften, die hier fliegen, den europäischen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Service bieten. 

EU-Fluggesellschaften müssen die höchsten Sicherheitsstandards einhalten, die in den EU-Sicherheitsvorschriften festgelegt sind. Fluggesellschaften von außerhalb der EU, die für Flüge nach, innerhalb oder von Europa zugelassen sind, können nicht zur Einhaltung der EU-Standards verpflichtet werden, müssen aber nachweisen, dass sie die geltenden internationalen Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) einhalten. Die EASA führt Inspektionen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch und überprüft auch die Sicherheit außereuropäischer Luftfahrtunternehmen, die in Europa tätig werden wollen, um zu gewährleisten, dass Sie sicher mit ihnen fliegen können.

Diese „ausländischen“ Fluggesellschaften werden von der EASA als „Drittlandsbetreiber“ bezeichnet und müssen über eine von der Agentur ausgestellte Genehmigung für Drittlandsbetreiber verfügen, um kommerzielle Flüge in einen, innerhalb eines oder aus einem der EASA-Mitgliedstaaten (die 27 EU-Mitgliedstaaten und die 4 EFTA-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) durchführen zu können. Drittlandsbetreiber benötigen keine solche Genehmigung, wenn sie diese Gebiete nur überfliegen, ohne dort zu landen.

Diese zentral erteilte Genehmigung vereinfacht das Verfahren für diese Betreiber, da sie nicht in jedem einzelnen EASA-Mitgliedstaat eine Genehmigung beantragen müssen. Gleichzeitig werden gemeinsame Sicherheitsstandards in allen EASA-Mitgliedstaaten gewährleistet.

Gut zu wissen    
Es gibt eine Reihe von Gebieten in der EU, in denen ein Drittlandsbetreiber Flüge durchführen kann, ohne im Besitz einer Genehmigung für Drittlandsbetreiber zu sein. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung entweder bei der lokalen Behörde oder bei der nationalen Luftfahrtbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Dies gilt für Gebiete, in denen EU-Verordnungen gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine Anwendung finden.  

EU-Gebiete, in denen eine Genehmigung für Drittlandsbetreiber der EASA erforderlich ist: Ålandinseln, Azoren, Madeira, Kanarische Inseln, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Saint-Martin, Mayotte.  

EU-Gebiete, in denen keine Genehmigung für Drittlandsbetreiber der EASA erforderlich ist: Grönland und die Färöer, Französisch-Polynesien, die Französischen Süd- und Antarktisgebiete, Neukaledonien und Nebengebiete, Wallis und Futuna, Saint-Pierre und Miquelon, Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Saint-Barthélemy, Sint Eustatius, Sint Maarten (der Teil der Insel, der zum Königreich der Niederlande gehört). 
 

Bestimmte Flüge sind von einer Genehmigung für Drittlandsbetreiber ausgenommen.

Die folgenden Arten von Flügen in EASA-Mitgliedstaaten oder aus EASA-Mitgliedstaaten können nach Unterrichtung der EASA ohne eine Genehmigung für Drittlandsbetreiber durchgeführt werden:

  • Flüge, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden, um dringende Erfordernisse zu erfüllen, wie humanitäre Aufgaben oder Katastrophenhilfe und
  • Ambulanzflüge zur Beförderung kranker oder verletzter Patienten zwischen Gesundheitseinrichtungen oder zur medizinischen Versorgung von Patienten.

 

Wie stellt die EASA sicher, dass diese Drittlandsbetreiber sicher sind?

Ein Flugzeug am Himmel, von unten gesehen.Die EASA wendet bei der Bewertung von Drittlandsbetreibern einen risikobasierten Ansatz an, der auf der fortlaufenden Analyse glaubwürdiger Sicherheitsdaten beruht. Der Umfang der vorgenommenen Bewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. 
Wenn die EASA über ein hohes Maß an Vertrauen in die Sicherheitsleistung eines ausländischen Betreibers verfügt, das sich auf einen erheblichen Umfang glaubwürdiger Sicherheitsdaten für den Betreiber und den betreffenden Zertifizierungsstaat stützt, ist nur eine eingeschränkte Bewertung erforderlich. 

Wenn jedoch das Vertrauen der EASA in die Sicherheitsleistung eines ausländischen Betreibers geringer ist oder nur wenige glaubwürdige Daten von dem Betreiber oder dem Staat, der den Betreiber zertifiziert hat, zur Verfügung stehen, ist eine wesentlich umfassendere Bewertung erforderlich. 

Wenn eine weitergehende Bewertung erforderlich ist, so hat der Betreiber zusätzliche Unterlagen, Dokumente und Aufzeichnungen vorzulegen. Falls erforderlich, lädt die EASA die Betreiber zu technischen Besprechungen an den Hauptsitz der EASA in Köln ein oder führt Vor-Ort-Bewertungen am Sitz des Betreibers durch.

Nach erfolgreichem Abschluss der Bewertung validiert die EASA das ausländische Luftverkehrsbetreiberzeugnis, indem sie eine EASA-Genehmigung für Drittlandbetreiber zusammen mit „Technischen Spezifikationen“ ausstellt, in denen der Umfang des Betriebs festgelegt ist, zu dem dieser Betreiber im Rahmen seiner Genehmigung für Drittlandsbetreiber berechtigt ist.

Alle Inhaber von Genehmigungen für Drittlandsbetreiber unterliegen einer ständigen Überwachung ihrer Sicherheitsleistung, die regelmäßige Überprüfungen durch die EASA in Abständen von 12 bis 48 Monaten einschließt. Der zeitliche Abstand ist risikobasiert und hängt stark davon ab, wie häufig der Betreiber mit EU-Bürgerinnen und -Bürger in Kontakt kommt, was wiederum von der Anzahl der Flüge und der Flugzeuggröße abhängt.  

Wenn schwerwiegende Verstöße gegen internationale Normen festgestellt werden oder wenn es nachprüfbare Beweise dafür gibt, dass die für einen Betreiber zuständige Behörde nicht in der Lage ist, eine angemessene Aufsicht auszuüben, kann die EASA beschließen, die Genehmigung für Drittlandsbetreiber einzuschränken, auszusetzen oder zu widerrufen. Ohne eine solche gültige Genehmigung dürfen die EU-Mitgliedstaaten ausländischen Betreibern keine Einfluggenehmigung erteilen.

Die Liste der Inhaber von Genehmigungen für Drittlandsbetreiber wird täglich aktualisiert.

 

Vorfeldinspektionen und Drittlandsbetreiber

Ein auf einem Flugplatz abgestelltes Flugzeug. Ganzkörperaufnahme der Mitglieder der Flugbesatzung. Passagierflugzeug mit Gepäckwagen im HintergrundDrittlandsbetreiber unterliegen Vorfeldinspektionen im Rahmen des EU-Programms für Vorfeldinspektionen – die allgemein als SAFA (Safety Assessment of Foreign Aircraft – Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrzeugen aus Drittländern) bezeichnet werden. Am EU-Programm für Vorfeldinspektionen nehmen neben den EASA-Mitgliedstaaten weitere 20 Staaten aus allen Kontinenten teil.

Der Begriff Vorfeld (ein Synonym für Rollfeld oder Rampe eines Flughafens) bezieht sich auf die Tatsache, dass diese Inspektionen auf dem Vorfeld unmittelbar nach der Ankunft und/oder unmittelbar vor dem Abflug eines Luftfahrzeugs durchgeführt werden. Die Inspektion kann die im Cockpit mitgeführten Pilotenlizenzen, Verfahren und Handbücher, die Einhaltung dieser Verfahren durch die Flug- und Kabinenbesatzung, die Sicherheitsausrüstung im Cockpit und in der Kabine, die im Luftfahrzeug beförderte Ladung und den technischen Zustand des Luftfahrzeugs umfassen. 

Die EASA ist für die Koordinierung des EU-Programms für Vorfeldinspektionen zuständig und überprüft auch die teilnehmenden Staaten, um eine einheitliche Umsetzung des Programms zu gewährleisten. Die Vorfeldinspektionen selbst werden von befugten Vorfeldinspektoren der nationalen Luftfahrtbehörden der teilnehmenden Staaten durchgeführt.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Sicherheitsanforderungen werden der Betreiber und die zuständige Luftfahrtbehörde (Staat des Betreibers oder Staat der Eintragung) kontaktiert, um die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu treffen. In seltenen Fällen sind die Vorfeldinspektoren befugt, ein Luftfahrzeug am Start zu hindern, z. B. wenn eine sofortige Reparatur im Interesse der Flugsicherheit erforderlich ist. Alle Daten aus den Berichten werden gemeinsam genutzt und zentral in einer von der EASA eingerichteten und verwalteten Datenbank gespeichert.

Die Ergebnisse des SAFA-Programms sind ein wichtiger Parameter für die risikobasierte Überwachung von Drittlandsbetreibern, und die Ergebnisse werden der Europäischen Kommission regelmäßig als Beitrag zum Flugsicherheitsausschuss übermittelt.

Weitere Informationen zu Vorfeldinspektionen finden Sie auf EASA Pro (nur in englischer Sprache).

 

EU-Flugsicherheitsliste

Vielleicht haben Sie schon davon gehört, dass einige Fluggesellschaften in Europa nicht mehr fliegen dürfen, weil sie auf der EU-Flugsicherheitsliste stehen. Die EU-Flugsicherheitsliste fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EASA, sondern wird von der Europäischen Kommission (GD Move) verwaltet.Mehrfarbige Flugzeugformen

Die EU-Flugsicherheitsliste ist eine Liste von gewerblichen Luftfahrtunternehmen (Passagier- und Frachtbeförderung), die entweder die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen oder in Staaten zertifiziert sind, in denen es keine Zertifizierungsstandards und/oder keine angemessene Aufsicht durch die zuständigen Behörden gibt. Luftfahrtunternehmen, die auf der EU-Flugsicherheitsliste stehen, ist der Flugbetrieb in die EU, innerhalb der EU und aus der EU – einschließlich des Überflugs – untersagt. Auch Luftfahrtunternehmen, die nicht in der EU tätig sind, können in die Liste aufgenommen werden, um die Öffentlichkeit über Sicherheitsbedenken bei Flügen außerhalb der EU zu informieren.

Bei der Erstellung dieser Sicherheitsliste wird die Kommission vom EU-Flugsicherheitsausschuss unterstützt, der sich aus Flugsicherheitsexperten aus allen EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Den Vorsitz führt die Europäische Kommission, und alle EU-Mitgliedstaaten und die EASA sind verpflichtet, der Europäischen Kommission Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Aktualisierung der EU-Flugsicherheitsliste relevant sein können. Die Ergebnisse des Verfahrens der EASA zur Genehmigung von Drittlandbetreibern und die Ergebnisse der Vorfeldinspektionen sind wichtige Elemente für die EU-Flugsicherheitsliste.

Hier finden Sie die vollständige Liste: Die EU-Flugsicherheitsliste – Europäische Kommission

 

Das Verfahren der Genehmigung von Drittlandsbetreibern und die EU-Flugsicherheitsliste

Die EASA und die Europäische Kommission stehen in einem ständigen Dialog, um sicherzustellen, dass der Mechanismus der EU-Flugsicherheitsliste und das Verfahren der Genehmigung von Drittlandsbetreibern jederzeit kohärent und aufeinander abgestimmt sind. Gegebenenfalls führen die EASA und die Europäische Kommission gemeinsame Missionen durch, um die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards und die Wirksamkeit der durchgeführten behördlichen Aufsicht zu bewerten.

Die EASA kann unabhängig von der EU-Sicherheitsliste Durchsetzungsmaßnahmen gegen Inhaber von Genehmigungen für Drittlandsbetreiber ergreifen. Die EASA darf jedoch einem Betreiber, der aktuell auf der EU-Sicherheitsliste steht, keine Genehmigung für Drittlandsbetreiber erteilen.

 

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die Arbeit der EASA für die Sicherheit der Luftfahrt.

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